AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.10.2015

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Vermittlungsverhältnis zwischen Pflegekraft und Fortis Salus auch sinngemäß zwischen Arzt und Fortis Salus.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Fortis Salus-Pflegeagentur (im Folgenden: Fortis Salus) vermittelt den Abschluss von Verträgen zwischen Krankenhaus oder sonstiger Pflegeeinrichtung einerseits (im Folgenden: Auftraggeber) und frei- oder nebenberuflich tätigen Pflegekräften andererseits (im Folgenden: Pflegekraft) über deren Tätigkeit für den Auftraggeber als freier Mitarbeiter oder im Rahmen einer Festanstellung.

§ 3 Vermittlungstätigkeit

Der Auftraggeber formuliert gegenüber Fortis Salus entweder über die Plattform www.fortis-salus.de oder aber per Email, Fax oder per Telefon sein Arzt- bzw. Pflegekraftgesuch. Fortis Salus übermittelt dem Auftraggeber die Al/gemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Honorartabelle Pflegekraft und beginnt auftragsgemäß mit der Suche nach einer geeigneten und interessierten Pflegekraft. Soweit gefunden übermittelt Fortis Salus die Daten sowie die entsprechenden Qualifizierungsnachweise an den Auftraggeber. Ist der Auftraggeber mit dem angebotenen Qualifizierungsprofil einverstanden, setzt sich dieser mit der Pflegekraft zwecks Abschlusses eines Vertrages in Verbindung. Sollte der Auftraggeber über keinen geeigneten Honorarvertrag verfügen, stellt Fortis Salus gerne eine fachanwaltlich geprüfte Vorlage zur Verfügung. Eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages zwischen Auftraggeber und Pflegekraft wird Fortis Salus unmittelbar nach Unterzeichnung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

§ 4 Mitwirkungs- und Informationsverpflichtungen der Pflegekraft

Die Pflegekraft überlässt Fortis Salus sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen, insbesondere - Lebenslauf mit Foto, -Abschlusszeugnis und sonstige Qualifizierungsnachweise Ueweils in Kopie), - Nachweis Renten- und Sozialversicherung, - Berufshaftpflicht Versicherung, - Nachweis Berufsgenossenschaft, - Führungszeugnis Die Pflegekraft hat Fortis Salus unverzüglich über Vertragsstörungen, Dienstverhinderungen der Pflegekraft und jegliche Kündigung des Honorarvertrages zu informieren.

§ 5 Datenschutz

Die Pflegekraft gestattet Fortis Salus die Aufnahme und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten in eine elektronische Datenbank und die Weitergabe an Auftraggeber, soweit sie zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendig sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Pflegekraft erklärt sich überdies damit einverstanden, dass diejenigen Angaben, welche zur Stellenvermittlung notwendig sind, an anfragende Auftraggeber bei passender Eignung weitergeleitet werden. Die Pflegekraft ermächtigt Fortis Salus, zum Zwecke der Durchführung des Vermittlungsvertrages Informationen bei dem aktuellen bzw. potentiellen Arbeitgeber einzuholen.

§ 6 Verschwiegenheitsvereinbarung

Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über alle im Rahmen dieses Vermittlungsverhältnisses bekannt gewordenen Umstände, insbesondere Informationen über die Auftraggeber und deren Betriebe sowie den Geschäftsbetrieb von Fortis Salus. Die Pflegekraft verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von Fortis Salus erhalten hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung von Fortis Salus, insbesondere zum Zwecke der direkten Bewerbung zu missbrauchen. Anderenfalls ist sie Fortis Salus zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die rechtswidrige Verwendung der Information entstanden ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Fortis Salus haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem Honorarvertrag zwischen Pflegekraft und Auftraggeber. Fortis Salus übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers. Fortis Salus übernimmt keine Gewähr für die von der Pflegekraft überlassenen Unterlagen und Informationen. Fortis Salus übernimmt keine Haftung für die Qualifikation und Fähigkeit der vermittelten Pflegekraft, ebenso nicht für Pflichtverletzungen der Pflegekraft aus dem Honorarvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Pflegekraft oder unerlaubte Handlungen der Pflegekraft. Aus dem Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggeber haftet Fortis Salus nur im Falle eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Arglist oder für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis zwischen Pflegekraft und Fortis Salus ist Leipzig.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine der sonstigen Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen und Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall soll der Vertrag mit einer Regelung durchgeführt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter Berücksichtigung des Zwecks am nächsten kommt. Dies gilt für etwaige Lücken des Vertrages entsprechend.